Drohne im Naturschutzgebiet – und in den anderen Schutzgebieten

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Viele schöne Landschaften in Deutschland stehen unter Schutz – aber nicht jedes Schutzgebiet ist für Drohnen gesperrt. Entscheidend ist welche Art von Schutzgebiet es ist. Die Kurzfassung:

Gebiet Hobby-FPV
Nationalpark verboten (außer mit Zustimmung der Naturschutzbehörde oder abweichender Landesregel)
Naturschutzgebiet verboten (ebenso)
Natura 2000: FFH- und Vogelschutzgebiet verboten (ebenso)
Landschaftsschutzgebiet nicht pauschal verboten – die Schutzgebietsverordnung entscheidet
Naturpark, Biosphärengebiet (außerhalb der Kernzone) nicht pauschal verboten; Teilflächen sind oft Natur- oder Landschaftsschutzgebiete

Stand: Oktober 2026. Kein Rechtsrat. Landesrecht kann abweichen – prüfe jeden Spot auf dipul.de.

Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura 2000

§ 21h Absatz 3 Nummer 6 der Luftverkehrs-Ordnung erlaubt den Betrieb über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nur in Ausnahmefällen:

Für Hobby-FPV ist die dritte Variante ausgeschlossen, weil sie Freizeitflüge ausdrücklich ausnimmt. Praktisch heißt das: Über diesen Gebieten fliegst du nicht. Und es geht um den Luftraum über dem Gebiet – wer außerhalb startet und hineinfliegt, verstößt genauso dagegen.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete stehen nicht in § 21h. Das heißt aber nicht, dass dort alles erlaubt ist: Jedes Landschaftsschutzgebiet hat eine eigene Schutzgebietsverordnung, und manche verbieten Modellflug, das Starten von Fluggeräten oder Lärm ausdrücklich. Die Verordnung findest du meist über die Website des Landkreises oder das Umweltportal deines Bundeslands.

Landschaftsschutzgebiete sind oft sehr groß und umfassen ganze Landstriche um Städte. Deshalb liegen viele gute Spots darin – der FPV Spot Finder markiert sie mit einem Hinweis statt sie zu sperren.

Naturparks und Biosphärengebiete

Ein Naturpark ist vor allem ein Erholungs- und Tourismusbegriff und kein Flugverbot. Innerhalb eines Naturparks liegen aber oft Natur- und Landschaftsschutzgebiete, für die die Regeln oben gelten. In Biosphärengebieten sind die Kernzonen in der Regel Naturschutzgebiete.

Auch außerhalb: Tiere nicht stören

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wild lebende Tiere streng geschützter Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören – egal, ob du in einem Schutzgebiet bist. Ein Copter, der tief über einem Kiebitz-Brutplatz oder einem Graureiher-Horst kreist, ist genau das. Wenn Vögel aufsteigen oder warnen: Abstand vergrößern oder woanders fliegen.

Wie erkenne ich ein Schutzgebiet?

Häufige Fragen

Darf ich am Rand eines Naturschutzgebiets fliegen? Ja, solange du nicht darüber fliegst. Plane einen Sicherheitsabstand ein – ein FPV-Copter ist schnell über der Grenze.

Gilt das Verbot auch für Drohnen unter 250 g? Ja. § 21h Absatz 3 Nummer 6 macht beim Gewicht keine Ausnahme.

Kann ich eine Ausnahme beantragen? Bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde ja – für Freizeitflüge wird sie aber selten erteilt.

Mehr zu den übrigen Geozonen im Ratgeber Wo darf ich FPV fliegen?.

Quellen

Weitere Ratgeber