Drohnenführerschein A1/A3 und A2

Geprüft am

Einen „Drohnenführerschein“ gibt es offiziell nicht – gemeint sind zwei Nachweise der EU-Drohnenverordnung: der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner Drohnenführerschein“) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 („großer Drohnenführerschein“). Beide stellt in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) aus.

Stand: Oktober 2026. Kein Rechtsrat – verbindlich sind die Verordnung und die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts.

Brauche ich ihn für FPV?

Welche Unterkategorie für deinen Copter gilt, steht im Ratgeber A1, A2, A3 erklärt.

Kompetenznachweis A1/A3: so läuft es ab

  1. Benutzerkonto beim LBA anlegen. Für den Test musst du noch nicht als Betreiber registriert sein.
  2. Online-Schulung durcharbeiten. Sie ist kostenlos und bereitet genau auf die Prüfung vor.
  3. Online-Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Bestanden hast du mit mindestens 75 Prozent richtigen Antworten. Durchgefallen? Du kannst Schulung und Prüfung wiederholen.
  4. Den Nachweis bekommst du per E-Mail. Er gilt fünf Jahre.

Typische Themen: Luftsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliche Leistungsgrenzen, Betriebsverfahren, Datenschutz, Versicherung, Sicherheit und allgemeine Kenntnisse über Drohnen.

Fernpiloten-Zeugnis A2: der nächste Schritt

Das A2-Zeugnis braucht, wer mit einer Drohne der Klasse C2 nah an Menschen fliegen will. Für selbst gebaute FPV-Copter ohne Klassenkennzeichen bringt es in der offenen Kategorie keine zusätzlichen Rechte – ab 250 g bleiben sie auf A3 beschränkt. Für die meisten FPV-Piloten ist A2 deshalb kein Muss.

Der Weg dorthin:

  1. Kompetenznachweis A1/A3.
  2. Praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen von A3 – also auf freiem Feld, fern von Menschen – und eine Erklärung, dass du es absolviert hast.
  3. Zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten. Viele Prüfstellen bieten sie zusammen mit einer praktischen Schulung an.
  4. Antrag beim LBA. Auch das A2-Zeugnis gilt fünf Jahre.

Was kostet das?

Das LBA erhebt für Registrierung und Nachweise einmalige Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung; den genauen Betrag nennt der Gebührenbescheid in deinem Nutzerkonto. Nach den bisher verschickten Bescheiden liegen die Beträge im niedrigen zweistelligen Bereich (für das A2-Zeugnis nennt das LBA 30 Euro). Bei A2 kommt die Gebühr der Prüfstelle dazu, die jede Prüfstelle selbst festlegt.

Verlängern nach fünf Jahren

Die Nachweise laufen nach fünf Jahren automatisch aus. Verlängern kannst du sie, wenn sie weniger als zwölf Monate gültig sind – durch eine erneute Prüfung oder eine Auffrischungsschulung. Für eine Verlängerung fallen erneut Gebühren an. Wer einen höheren Nachweis erwirbt, bekommt für alle Kategorien auf dem Zertifikat ein gemeinsames neues Ablaufdatum.

Wie alt muss ich sein?

Nach der EU-Verordnung beträgt das Mindestalter für Fernpiloten 16 Jahre. Ausnahmen: Spielzeugdrohnen der Klasse C0, selbst gebaute Drohnen unter 250 g – also viele Tiny Whoops – und Flüge unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten, der selbst alle Voraussetzungen erfüllt. Für Minderjährige hat das LBA ein eigenes Antragsformular.

Häufige Fragen

Gilt der deutsche Nachweis in anderen EU-Ländern? Ja, er ist ein EU-Nachweis und gilt in allen EU-Staaten sowie in Ländern, die die EU-Drohnenregeln übernommen haben.

Muss ich den Nachweis beim Fliegen dabeihaben? Ja, du musst ihn bei einer Kontrolle vorzeigen können.

Reicht der Nachweis, um allein mit Brille zu fliegen? Nein. In der offenen Kategorie brauchst du mit FPV-Brille immer einen Beobachter neben dir – mehr dazu in Wo darf ich FPV fliegen?.

Wenn der Nachweis steht, fehlt nur noch der Ort: Der FPV Spot Finder zeigt dir ruhige Spots in deiner Nähe, mit Abständen zu Wohngebieten, Straßen und Schutzgebieten.

Quellen

Weitere Ratgeber